Lieferung & Versand
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, bleibt der Kraus GmbH die
Wahl der Versandart unter Ausschluss jeglicher Haftung vorbehalten.
- Der Vertragspartner hat für die freie Zufahrt zum Zustellort sowie
für eine angemessene Abstellfläche für die gelieferten Waren zu sorgen.
Darüber hinaus hat der Vertragspartner ausreichendes Entladepersonal
bereit zu stellen und dafür zu sorgen, dass eine zur Leistungsannahme
befugte Person am Zustellort anwesend ist.
- Verpackungen werden von der Kraus GmbH nicht zurückgenommen.
- Das Transportrisiko trifft in jedem Fall den Vertragspartner, auch
wenn frachtfreie Zustellung mit eigenen oder fremden Transportmitteln
vereinbart war. Eine Transportversicherung wird nur bei schriftlicher
Vereinbarung durch die Kraus GmbH abgeschlossen.
- Soweit Liefer- und Fertigstellungsfristen und -termine vereinbart
wurden, sind diese, falls nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart
wurde, stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit dem
Datum der Auftragsannahme durch die Kraus GmbH, jedoch nicht vor dem
Vorliegen aller, vom Vertragspartner zu erbringenden, technischen,
kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen (insbesondere der zu
beschaffenden Unterlagen, behördlichen Genehmigungen und der zu
leistenden Anzahlung).
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand oder
Teile davon – auch vor einer vereinbarten Lieferzeit – mit
schuldbefreiender Wirkung zu übernehmen. Die Kraus GmbH ist berechtigt,
Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.
- Soweit sich aus dem Vertrag keine bestimmten Abruftermine ergeben,
ist die gesamte Menge des Rahmen-/Abrufauftrages innerhalb von sechs
Monaten abzurufen. Werden vom Vertragspartner Abruftermine nicht
eingehalten, so ist die Kraus GmbH berechtigt, vier Wochen nach
schriftlicher Ankündigung unter Hinweis auf die Folgen des
unterbliebenen Abrufes die Gesamtmenge vollständig zu liefern und zu
verrechnen. Sämtliche Rechte der Kraus GmbH aus dem Verzug des
Vertragspartners bleiben hiervon unberührt.
- Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst
verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände bewirkt, die
von der Kraus GmbH zu vertreten sind, verlängern sich die Liefer- und
Fertigstellungsfristen und -termine jedenfalls um die Dauer dieser
Umstände. Die Verfügbarkeit der Waren kann sich aufgrund einer
Großbestellung kurzfristig ändern, wodurch sich die Liefer- und
Fertigstellungsfristen und -termine ebenfalls um die Dauer dieser
Umstände verzögern können. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt und
sonstigen nicht beeinflussbaren Verzögerungen (z.B. Katastrophen,
Krieg, Aufruhr, Brand, Streik, Embargo, Fehlen von Transportmitteln,
Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und
Rohstoffmangel sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren
Zulieferanten). Diese Umstände führen auch dann zu einer Verlängerung
der Lieferfrist, wenn sie bei einem Zulieferanten eintreten. Die durch
Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind vom Vertragspartner zu
tragen, wenn die Umstände, die die Verzögerungen bewirkt haben, nicht
von der Kraus GmbH zu vertreten sind. In den genannten
Verzögerungsfällen steht es der Kraus GmbH frei, ohne Verpflichtung zum
Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten; dies gilt nach Wahl der Kraus
GmbH auch für noch nicht fällige Folgelieferungen.
- Bei einer von der Kraus GmbH zu vertretenden Überschreitung einer
vereinbarten Lieferfrist ist der Vertragspartner berechtigt, erst nach
einer Terminüberschreitung um mehr als 4 Wochen unter Setzung einer
Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag mittels eingeschriebenen Briefes
zurückzutreten.
- Sie haben die Möglichkeit der Selbstabholung von Montag bis
Donnerstag von 7:00 – 17:00 Uhr und am Freitag von 07:00 – 12:30
Uhr direkt von unserem Standort Industriestraße C 2, 2345 Brunn am
Gebirge. Dadurch entfallen für Sie die Frachtkosten.
- Sollten Probleme mit der Lieferung auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an:
E-Mail: office@kraus-gmbh.at
Telefon: +43 2236 379 680 (Mo bis Do von 07.00 bis 17.00 Uhr, Fr 07.00 bis 12.30 Uhr)